Der Ablauf von Klagen vor Finanzgerichten und Einsprüchen vor Finanzbehörden
Wer Einspruch beim Finanzamt einlegt, stellt schnell fest, dass nicht jeder Einspruch zum Erfolg führt. Manchmal ist es erforderlich, einen Gang vor das Finanzgericht in Erwägung zu ziehen. Damit eine Klage erfolgreich sein kann und sich der mitunter lange und steinige Weg lohnt, sind einige Dinge zu beachten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen hierbei zur Seite stehen und den Weg erleichtern.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutert der Rechtsanwalt, welche Schritte auf Sie zukommen. Zunächst einmal ist es wichtig, die Erfolgsaussichten abzuwägen, bevor Sie klagen. Dies ist besonders seit dem Jahre 2004 bedeutsam, denn hier wurde ein neues Gerichtskostengesetz erlassen, das eine gebührenfreie Klagerücknahme unmöglich macht. Ein erfahrener Anwalt mit dem Schwerpunkt Steuerrecht berät Sie im Vorfeld detailliert, ob eine Klage Sinn ergibt.
Formvorschriften bei Klagen gegen die Finanzbehörden
Besonders wichtig bei der Auseinandersetzung mit Finanzgerichten ist es, die Formvorschriften für die Klageschrift einzuhalten. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift bei den jeweiligen Finanzgerichten erhoben werden. Beachten Sie, dass Sie die Klage spätestens bis 24 Uhr des letzten Tages der Klagefrist übermitteln müssen. Zudem ist es zwingend erforderlich, die Klage zu unterschreiben.
Haben Sie die Klagefrist versäumt, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie schuldlos waren und die Frist nicht einhalten konnten. Krankheit ist übrigens kein Hinderungsgrund, es sei denn, sie tritt plötzlich und unvorhersehbar ein, wie beispielsweise durch einen Unfall. Der Antrag muss dann binnen 14 Tagen gestellt werden.
Um zu vermeiden, dass die Finanzbehörden den Steuerbescheid vollstrecken, ist es notwendig, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht weist Sie auf diese und weitere Fallstricke hin und... Read More
