Wer erbt, entgeht keiner Besteuerung, weil insbesondere für Banken sowie Versicherungen, aber auch Gerichte, Behörden und Notare eine umfangreiche Anzeigepflicht an das Finanzamt besteht. Sie sollten also nicht überrascht sein, wenn Sie nach einer Erbschaft kurze Zeitspäter einen Erbschaftsteuerbescheid zugeschickt bekommen. Daher sollte man sich rechtzeitig mit den Vorschriften zur Erbschaftsteuer auseinanderzusetzen und entsprechend Vorsorge treffen.
Das deutsche Erbrecht bzw. das Erbschaftsteuerrecht ist höchst komplex und von dem Grundsatz hohe Steuern, viele Ausnahmen geprägt. Aber: Wer sich in eine Ausnahmeregelung flüchten kann, erspart der Familie in hohem Umfang Erbschaftsteuer. Unser Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie gerne und zeigt Ihnen Ihre Gestaltungsspielräume auf, damit Sie diese nutzen können. Die Erbschafts- und Schenkungsteuer können für einen Erben eine große Belastung darstellen. Die Gefahr besteht darin, dass durch die Steuerlast die vererbte Immobilie veräußert werden muss. Unsere Rechtsanwälte kennen (gerade auch nach der letzten Erbschaftssteuerreform) Handlungsweisen, die Ihnen helfen, Steuern zu vermeiden. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen auch beispielsweise durch Schenkungen in Lebzeiten oder durch steueroptimierte Testamente. Es gibt auch immer wie der Korrekturmöglichkeiten nach einem Erbfall beispielsweise durch das Ausschlagen einer Erbschaft oder indem man Ansprüche auf Pflichtteile aus steuerlichen Erwägungen geltend macht.
Wer eine Erbschaft angetreten hat, stellt sich schnell die Frage, ob eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, wie hoch sie ist und wann sie fällig wird. Für die Erben in Deutschland stellt eine Erbschaft keine ausschließliche Privatsache dar. Denn vom Fiskus werden Steuern gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) im Paragrafen 3 ErbStG genau definiert, welche Abgaben auf den Vermögenserwerb von Todes wegen gefordert werden.
Mit dem Ableben des Erblassers und dem Eintritt in den Erbfall entsteht die Erbschaftssteuer. Eine Fälligkeit der Steuern kann sich deutlich verzögern. Das ist der Fall, wenn beispielsweise eine minderjährige Person erst nach Volljährigkeit Erbe werden soll. In einem solchen Fall wird die Steuerschuld mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit fällig. Über den Zeitpunkt, wann genau eine Erbschaftssteuer fällig ist, gibt es keine genaue Angabe. Der Erbe ist jedoch dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Tod des Erblassers die Erbschaft dem Finanzamt zu melden. Im Anschluss wird das Finanzamt zunächst prüfen, ob die betreffende Erbschaft einer Erbschaftsteuerpflicht unterliegt.
Aus diesem Grund muss eine Erbschaftssteuererklärung auch erst dann abgegeben werden, wenn der Erbe vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. In dieser Aufforderung erhält man eine Frist, an die sich die Erben dann auch halten sollten. Sobald die Erbschaftssteuererklärung fristgerecht abgegeben wurde, prüft das Finanzamt die entsprechende Steuerhöhe und erlässt einen Steuerbescheid mit einer Zahlungsfrist. Die Zeitspanne für die Abgabe und dem Bescheid kann durchaus ein Jahr betragen.
An Erbschaftsteuer wird nur die Summe gezahlt, die den entsprechenden Freibetrag überschreitet. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einem Vermögen von 550.000 Euro der erbende Ehepartner nur auf die 50.000 Euro Steuern zahlen muss, die über dem Freibetrag von 500.000 Euro liegen. Wieviel konkret an Steuern gezahlt werden muss, ist abhängig von der Steuerklasse, die für den Verwandtschaftsgrad (Ehepartner, Kinder, Enkel etc.) gilt. Außerdem ist die Summe wichtig, die versteuert werden muss, wobei es hier (wie bei der Einkommensteuer) mehrere Steuerstufen gibt und für jede Stufe jeweils ein anderer Prozentsatz fällig wird.
Für jeden, der eine Immobilie erbt, gilt ebenfalls, dass das Finanzamt darüber informiert werden muss. Sobald das geschehen ist, ist man als Erbe diesem gegenüber zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet. Es kann jedoch durchaus sein, dass man durch die Freibetragsregelung keine Erbschaftssteuer zahlen muss.
Die Höhe der Erbschaftssteuer auf die geerbte Immobilie ist auch von weiteren Faktoren abhängig:
Wenn es um die Höhe der Erbschaftssteuer für Immobilien geht, sind folgende Steuerklassen gemeint:
Je nach Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad gelten andere persönliche Freibeträge, die steuerfrei bleiben. Aktuell sind es folgende Werte: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro, Enkel, Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Stiefkinder und Kinder 400.000 Euro.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Erbschaft haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie professionell, kompetent und lösungsorientiert. Sie können einen Termin für eine Beratung entweder über unser Kontaktformular oder telefonisch vereinbaren: 030 419963-13
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Bernhard Kemper
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