Bernhard Kemper

  Steuerstrafrecht – Ich berate meine Mandanten gern!

Juni 02, 2021

Das steuerliche Strafrecht basiert auf den Regelungen des Steuerrechts sowie des Strafrechts. Allerdings überlagern hierbei die Besonderheiten des Strafverfahrens die geltenden Regelungen aus dem Steuerrecht. Dies hat zur Folge, dass sich das Straf- und Steuerrecht als zwei verschiedene Verfahrensordnungen gegenüber stehen und im Grunde kaum miteinander vereinbar sind. Denn wo das Strafrecht grundsätzlich auf dem Recht zu schweigen basiert, setzt das Steuerrecht auf eine ausführliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Dank dieser Gegensätze entstehen im Rahmen des steuerlichen Strafrechts immer wieder Widersprüche und Spannungen. Folglich handelt es sich hierbei um eines der schwierigsten und komplexesten Rechtsgebiete.

Das Steuerstrafrecht und seine Aufgaben

Grundsätzlich sanktioniert das steuerliche Recht sämtliche Verstöße, die sich gegen die geltenden Steuergesetze richten. Je nach Art und Umfang der Zuwiderhandlung wird diese als leichtere Steuerordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle als eine Steuerstraftat eingestuft. Die Steuerstraftaten werden durch die Abgabeordnung §§ 369 ff. geregelt. Hierzu zählen unter anderem die Steuerhinterziehung, der Bannbruch, die Steuerhehlerei sowie die Steuerzeichenfälschung. Auch der bandenmäßige, gewaltsame oder gewerbsmäßige Schmuggel wird den Steuerstraftaten zugeordnet. Im Gegensatz hierzu werden die leichtfertige Steuerverkürzung sowie die Steuergefährdung zu den Steuerordnungswidrigkeiten gezählt. In Abhängigkeit dieser Einstufung werden dann unterschiedliche Sanktionen fällig, die je nach Schwere des Tatbestandes mit einem Bußgeld oder Geldstrafen geahndet werden. Bei schwerwiegenderen Zuwiderhandlungen ist auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe möglich.

Schwierigkeiten des Steuerstrafrechts

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01 März, 2022
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern. ✅ 4 verschiedene Prinzipien ➤ Erfahren Sie mehr in unserem Blog!
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Durch Umsatzsteuerbetrug (Umsatzsteuerkarussell) wird dem Staat jährlich in Deutschland ein Schaden von 14 Milliarden Euro zugefügt. Auf dem europäischen Markt beträgt der Schaden rund 50 Milliarden Euro.Möglich wird dieser Betrug durch das 1993 eingeführte europäische Mehrwertsteuersystem, das eine Besonderheit darstellt. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten nicht zu erschweren, wurde der Handel zwischen den Staaten von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Regelung wird gezielt zur Steuerhinterziehung bzw. für Steuerbetrug ausgenutzt.Die Umsatzsteuer, die auch Mehrwertsteuer genannt wird, ist eine Verbrauchersteuer, die von einem Händler zum anderen Händler weitergereicht wird. Das bedeutet, dass sich die Händler die 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und sich den Betrag dann wieder vom Finanzamt zurückholen. Sobald diese Steuer auf einem Kassenzettel auftaucht und die Ware vom Kunden gekauft wurde, zahlt der Kunde die Steuer.Der KarussellbetrugEin Händler 1 verkauft eine Ware an einen Zwischenhändler 2 in einem EU-Staat – beispielsweise von Frankreich nach Deutschland. Bei diesem Handel wird keine Umsatzsteuer berechnet, das heißt, hier fällt keine Steuer an.Wenn der Zwischenhändler 2 dann aber die Ware im selben Land weiter an einen Händler 3 verkauft, müsste der Zwischenhändler 2 eigentlich die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, was er allerdings nicht tut.Der Händler 3 verkauft die Ware weiter an Händler 1, was durch einen innergemeinschaftlichen Erwerb steuerfrei ist. Händler 3 hat allerdings eine Rechnung von Händler 2 erhalten, in der Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Umsatzsteuer lässt er sich als Vorsteuer erstatten, obwohl Händler 2 sie...Read More
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